Bundestag und Bundesrat haben zum Ende der letzten Legislaturperiode noch eine Reihe kleinerer Steueränderungsgesetze verabschiedet.
Die Bundesregierung hat am 20. November 2002 den Entwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes (StVergAbG) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Im Sommer 2002 wurden folgende Änderungsgesetze mit Auswirkungen für den Veranlagungsbereich beschlossen und verkündet:
Gleichmäßige Ansammlung der Rückstellungen für die Rücknahme von Altfahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG).
Anhebung der Höchstbeträge für die steuerliche Begünstigung von Parteispenden in § 10b Abs. 2 EStG und § 34g Abs. 2 EStG mit Wirkung ab 2002.
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