Mit dem BMF-Schreiben vom 20.12.2017 (
Eine Koordinierung ist durchzuführen, wenn
die Außenumsätze des Unternehmens > 25 Mio. Euro im Jahr betragen und sich die Unternehmensleitung in Baden-Württemberg befindet
oder ein Prüfungsaufruf durch ein anderes Finanzamt vorliegt.
Teilnahme und Organisation
Steht ein Tochterunternehmen eines solchen Konzerns zur Prüfung an, ist grds. telefonisch mit dem Finanzamt der Konzernleitung Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob eine Koordinierung erfolgen soll. Wird in diesen Fällen keine Koordinierung geplant oder ist eine Kontaktaufnahme nicht möglich, ist der Fall eigenständig zu prüfen. Ist eine Koordinierung geplant, ist an dieser teilzunehmen.
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