Zur Sicherung der Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere verpflichten sich insbesondere Forstwirte vertraglich zu bestimmten Bewirtschaftungsmaßnahmen und erhalten hierfür in EU-Förderprogrammen geregelte staatliche Prämien (sog. Totholzentschädigung). Bezieht sich der Vertrag auf eigene land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, handelt es sich bei den Prämien um nicht steuerbare Zuschüsse.
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