OFD Karlsruhe - Verfügung vom 15.08.2018 (S 7177) - DRsp Nr. 2018/80359
OFD Karlsruhe, Verfügung vom 15.08.2018 - Aktenzeichen S 7177
DRsp Nr. 2018/80359
Bescheinigungsverfahren zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 und nach § 4 Nr. 21 UStG
Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a bzw. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG ist das Vorliegen einer Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde.
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