Anwendung der Rechtsprechung
Nach dem BMF-Schreiben vom 19.11.2007, BStBl 2007 I S. 823, ist die BFH-Rechtsprechung zur Bildung eines Korrekturpostens bei vorgezogenen Einlagen inzwischen in allen offenen Fällen allgemein anzuwenden. Hiernach können über den Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet wurden und im Wirtschaftsjahr der Einlageleistung nicht zu ausgleichsfähigen Verluste geführt haben, zum Verlustausgleich in späteren Wirtschaftsjahren herangezogen werden, auch wenn durch die Verlustzurechnung ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht.
Prüfungswürdige Punkte
Bei der Umsetzung dieser BFH-Rechtsprechung bittet die OFD insbesondere auf folgende Punkte zu achten:
Qualität der vorgezogenen Einlage
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