Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen vom 30.06.2010 (Az.
Die vom BFH geäußerten verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich auf den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkt (01.01.1964 bzw. 01.01.1935 im Beitrittsgebiet) und die darauf beruhenden Wertverzerrungen stützen, führen zu Einsprüchen gegen Nachfeststellungen und Wertfortschreibungen. Als Begründung wird auf die o. g. BFH-Verfahren bzw. die verfassungsrechtlichen Zweifel des BFH verwiesen.
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