Aufteilung der Vergütung der Fotomodelle
In den letzten Wochen häufen sich Anfragen bezüglich der Aufteilung von Vergütungen, die selbständige ausländische Fotomodelle im Rahmen einer inländischen Betätigung erhalten. Hierbei stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit als Fotomodell als künstlerisch anzusehen ist und ob neben der Tätigkeitsvergütung auch eine Bezahlung für die Überlassung des Rechts am Bild (sog. Buy-Outs) selbst erfolgt und wie in letzteren Fällen die Aufteilung zu erfolgen hat.
Derzeitige Rechtslage
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