Der BFH hat mit Urteilen
vom 16.0.2001 - | Chef de Service - ( |
vom 15.0.2004 - | Ingenieur im Anlagenbau - ( |
vom 20.10.2004 - | SAP-Berater - ( |
vom 27.08.2008 - | Sozialarbeiterin in der Drogentherapie - ( |
vom 27.08.2008 - | Heilerziehungshelferin für cerebral Gelähmte - ( |
zu der Frage Stellung genommen, ob sog. Pikettdienste zu Nichtrückkehrtagen führen, so dass in der Folge die Grenzgängereigenschaft i. S. des Art.
Gegenstand dieser Entscheidung ist der Fall einer im Inland ansässigen Arbeitnehmerin, die im Streitjahr 1995 als Chef de Service eines schweizerischen Hotels im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet an 71 Tagen nicht an den deutschen Wohnsitz zurückkehrte, weil sie Nachtbereitschaft wahrnehmen musste.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|