Hinsichtlich der Anwendung des Alterseinkünftegesetzesvgl. „Der aktuelle Tipp zur steuerlichen Behandlung der Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz” des Finanzministeriums, Link: www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de. (AltEinkG) auf die Besteuerung von Zahlungen in bzw. aus Schweizer Pensionskassen - insbesondere bei Grenzgängern in die Schweiz - ergeben sich ab dem Veranlagungszeitraum 2005 verschiedene Neuerungen. Nach den Erörterungen auf Bundesebene gilt Folgendes:
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