Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit den am 17.06.2015 auf seiner Homepage veröffentlichten Urteilen vom 26.11.2014 -
Entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung hat der BFH entschieden, dass bei der Besteuerung von Kapitalleistungen von privatrechtlichen Schweizer Pensionskassen zwischen dem Obligatorium (gesetzlich vorgeschriebener Mindestabsicherung) und dem Überobligatorium (über die Mindestabsicherung hinausgehende Einzahlungen in die Pensionskasse) zu unterscheiden ist.
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