Auf Grund der 8. und 13. Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmern die Vorsteuern in einem besonderen Verfahren zu erstatten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Neben den EU-Mitgliedstaaten haben auch Bulgarien, Mazedonien, Norwegen und die Schweiz ein entsprechendes Verfahren eingeführt.
Die Anschrift der zentralen Erstattungsbehörden und die Telefon- und Telefaxverbindung sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich. Die jeweils aktuelle Anschrift kann auch beim Bundeszentralamt für Steuern im Internet unter http://www.bzst.de abgerufen werden. Bei den genannten Behörden können auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Anträge stellen.
Belgien | ||
Bureau Central de T.V.A. pour assujettis étrangers Departement Remboursements Tour Sablon-24éme étage Rue J. Stevens, 7 B - 1000 Brüssel | Phone : Fax: Internet: | 0032 2 552 59 33 4 0032 2 552 55 41 http://www.minfin.fgov.be |
Dänemark | ||
Told- og Skatteregion Sonderborg Hilmar Finsens Gade 18 DK - 6400 Sonderborg | Phone : Fax: | + 45-74 12 73 00 + 45 74 42 28 09 |
Deutschland | ||
Bundeszentralamt für Steuern - Außenstelle Schwedt - Passower Chaussee 3 b D - 16303 Schwedt/Oder | Phone : Fax: | +49-228.406 0 |
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