Durch das Grundsatzurteil des BFH v. 15.12.1999, BStBl 2000 II S. 267 (bestätigt durch BFH-Urt. v. 9.5.2000,BStBl II S.
Die angebotenen Modelle fremdfinanzierter Rentenversicherungen setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag ohne Kapitalwahlrecht mit sofort beginnender Rentenzahlung;
Kredit für den Einmalbeitrag, zumeist mit einem 10%-igen Disagio, einer Laufzeit von 15 Jahren, einer kürzeren Zinsfestschreibung (meist 10 Jahre) und der Tilgungsaussetzung bis zum Ende der Laufzeit;
Kapitallebensversicherung oder Investmentsparplan (Erwerb von Fondsanteilen) zur Tilgung des Kredits; in den meisten Modellen gegen Einmalbetrag (dann Aufnahme eines zusätzlichen Kredits zur Finanzierung dieses Einmalbetrags), manchmal auch gegen laufende Beitragsleistung (aus Eigenmitteln);
zusätzliche Risikolebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung.
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