Aufhebung bisheriger Verfügungen
Alle bisher ergangenen Bezugsverfügungen der OFD Karlsruhe und der ehemaligen OFD’ en Stuttgart und Freiburg werden hiermit aufgehoben.
Aufgaben der Bausachverständigen
Die BSV ermitteln für alle Arbeitsgebiete der Finanzämter, insbesondere für die Veranlagungsstellen und die Betriebsprüfung, den Verkehrswert von Grundstücken nach § 194 BauGB. Weiterhin nehmen sie gutachtlich Stellung zu allen in Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung auftretenden bautechnischen Fragen.
Diese Aufgabengebiete stellen die Haupttätigkeiten der BSV dar; entsprechende Fälle sind vorrangig zu bearbeiten.
Die BSV wirken bei der Feststellung der Einheitswerte auf der Basis des Sachwertverfahrens mit. Die Mitwirkung beschränkt sich auf bautechnisch anspruchsvolle Objekte, wie Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie große Fabrikgrundstücke. Die Höhe des Einheitswerts bzw. der Herstellungskosten sind kein Kriterium für die Hinzuziehung des BSV, sondern allein der bautechnische Schwierigkeitsgrad der wirtschaftlichen Einheit.
Ansonsten wirken die BSV in allen Fällen mit, bei denen die Mitwirkung wegen schwieriger technischer Fragen (z.B. in allen Fällen der §§ 80 Abs. 3 und 82 Abs. 1 Nr. 2 BewG) erforderlich ist.
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