FG-Urteil v. 10.10.02 aufgehoben
Beigefügt übersendet die OFD eine neutralisierte Ablichtung des BFH-Urteils vom 11. Januar 2006 -
Das Finanzamt hatte ein Zweifamilienhaus aufgrund der besonderen Gestaltung und Ausstattung (Wohnzimmer der Hauptwohnung 60 m2, Schwimmhalle 60 m2, Wasserfläche 25 m2, 2 offene Kamine, Fußboden in Naturstein, Wohnfläche der Hauptwohnung insgesamt 206 m2 u. a.) im Sachwertverfahren bewertet. Der durch die Summe der Merkmale abgeleitete Gesamteindruck des Hauses weiche wesentlich von den Zweifamilienhäusern ab, für die zum 01. Januar 1964 eine den Herstellungskosten angemessene Miete habe erzielt werden können.
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