Versorgungsabfindung nach §
Abgeordnete, die bei ihrem Ausscheiden weder eine Anwartschaft noch einen Anspruch auf Altersversorgung (Altersentschädigung) nach §§
Steuerpflicht der Versorgungsabfindung nach § 22 Nr. 4 EStG
Eine Versorgungsabfindung die aufgrund des §
Zufluss der Versorgungsabfindung
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