Nach § 14a Abs. 5 UStG muss der leistende Unternehmer in den Fällen des § 13bUStG eine Rechnung erstellen, darf darin aber die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen. Weist der leistende Unternehmer dennoch die Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert aus, schuldet er sie nach § 14c Abs. 1 UStG (Abschn.13b.14 Abs.
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