Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 18.2.2009 die Verfassungsbeschwerde
Soweit anhängige zulässige Einsprüche gegen Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheide auf diese Verfassungsbeschwerde gestützt sind, bittet die OFD diese nunmehr abschlägig zu bescheiden. Bei Anträgen auf Fortschreibung oder Aufhebung des Einheitswerts ist entsprechend zu verfahren.
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