Keine GrSt - Befreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG
Die OFD übersendet in der Anlage den Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 09.08.2007 3 -
Demnach sind die Voraussetzungen für die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG auch dann nicht gegeben, wenn das Krankenhaus von einer KG betrieben wird, an der ausschließlich der Grundstückseigentümer als Kommanditist und Gesellschafter der Komplementär-GmbH beteiligt ist.
Das im Erlass genannte Schreiben betraf die Vorgängerinstanz (FG Nürnberg).
unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 26.04.2006, Az. 3 -
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