1. Gesetzliche Grundlagen
Mit dem Vorziehen der 3. Stufe der Steuerreform durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 (veröffentlicht im BGBl 2003 I S. 3076 ff.) ist der Haushaltsfreibetrag gem. § 32 Abs. 7 EStG ab dem Jahr 2004 entfallen. Zeitgleich wurde allerdings ein neuer „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende” in Höhe von 1.308 € im Kalenderjahr (monatlich 109 €) unter eingeschränkten Voraussetzungen eingeführt. Dieser wird - wie bisher der Haushaltsfreibetrag - bereits im Lohnsteuerabzugsverfahrens durch die Einstufung in Steuerklasse II gewährt. Arbeitnehmer können ab dem Jahr 2004 die Lohnsteuerklasse II erhalten, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist.
Voraussetzung für die Gewährung des neuen Entlastungsbetrags ist, dass
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der Steuerbürger mit mindestens einem Kind i. S. des § 32 Abs. 1 EStG eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung bildet,
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das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
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der Steuerbürger und sein Kind in der gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.