Mit Bezugserlass hat das Finanzministerium Baden-Württemberg für ausländische Arbeitnehmer, die nur für drei Monate im Inland tätig sind (sogenannte Saisonarbeitnehmer, z.B. als Erntehelfer) Erleichterungen beim Nachweis des eigenen Hausstands im Ausland beschlossen.
Der Nachweis des eigenen Hausstands im Ausland kann durch eine von der Heimatbehörde ausgestellte amtliche Bestätigung nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck kann das zweisprachige Formblatt „Bestätigung für den Nachweis der doppelten Haushaltsführung” verwendet werden (vgl. Bezugserlass).
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