Im KostRMoG (BGBl 2004 I S.
das Gerichtskostengesetz (GKG) und das dazugehörige
das
die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (
Für Verfahren vor den Finanzgerichten ergeben sich für Streitsachen, die ab dem 01.07.2004 anhängig werden, insbesondere folgende Änderungen:
Die Möglichkeit einer kostenfreien Rücknahme entfällt. Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich jedoch um die Hälfte, wenn bestimmte Ermäßigungstatbestände erfüllt sind (vgl. die Gebührentatbestände Nr. 6111 und
Der Auffangstreitwert, der anzusetzen ist, wenn sonst keine Anhaltspunkte für die Bestimmung des Streitwerts vorliegen, wurde auf 5.000 € (bisher 4.000 €) erhöht, § 52 Abs. 2 GKG n.F.
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