Zur steuerlichen Behandlung der Hochwasser- und Überschwemmungsschäden in Teilen von Baden-Württemberg aufgrund der Regenfälle vom August 2002 wurde zum o.a. Erlass eine Pressemitteilung des Fin Min veröffentlicht (Anlage).
Der Erlass betrifft in der Hauptsache (bei Finanzämtern in Baden-Württemberg geführte) Steuerbürger, die durch das sog. Donauhochwasser Schäden erlitten haben. Er enthält keine Regelungen für Geschädigte der sog. Jahrhundertflut (vgl. dazu ZIA-Aktuell Ausgabe 15/2002 vom 28.08.2002 sowie OFD Karlsruhe vom 26.08.2002 S 2332 A - 104 - St 322).
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