Nach dem BFH-Urteil vom 28.06.2002 -
Bei der Überlassung einer Wohnung an ein minderjähriges Kind ist die gleichzeitige Doppelförderung der Familienwohnung und der in räumlichem Zusammenhang dazu stehenden überlassenen Wohnung nicht möglich, da den Eltern nach § 1626 BGB die elterliche Sorge für das minderjährige Kind obliegt und deshalb von einer Haushaltszugehörigkeit des Kindes auszugehen ist (Urteil des FG Berlin vom 11.10.2002 -
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