OFD Koblenz - Verfügung vom 04.07.2003
EZ 1150 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 04.07.2003 (EZ 1150 A) - DRsp Nr. 2008/82872

OFD Koblenz, Verfügung vom 04.07.2003 - Aktenzeichen EZ 1150 A

DRsp Nr. 2008/82872

§ 6 EigZulG Unentgeltliche Überlassung eines in räumlichem Zusammenhang belegenen Objekts an das minderjährige gemeinsame Kind

Nach dem BFH-Urteil vom 28.06.2002 - IX R 37/01 - (BStBl 2003 II S. 119) ist der Zulagenanspruch für eine in räumlichem Zusammenhang zur selbstbewohnten Wohnung liegende, unentgeltlich an Angehörige überlassene Wohnung nicht durch die für Eheleute geltende Objektbeschränkung in § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG ausgeschlossen.

Bei der Überlassung einer Wohnung an ein minderjähriges Kind ist die gleichzeitige Doppelförderung der Familienwohnung und der in räumlichem Zusammenhang dazu stehenden überlassenen Wohnung nicht möglich, da den Eltern nach § 1626 BGB die elterliche Sorge für das minderjährige Kind obliegt und deshalb von einer Haushaltszugehörigkeit des Kindes auszugehen ist (Urteil des FG Berlin vom 11.10.2002 - 3 K 3081/02 -).