OFD Koblenz - Verfügung vom 04.07.2003
S 2248 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 04.07.2003 (S 2248 A) - DRsp Nr. 2008/83260

OFD Koblenz, Verfügung vom 04.07.2003 - Aktenzeichen S 2248 A

DRsp Nr. 2008/83260

§ 18 EStG Ertragsteuerliche Behandlung der beruflich tätigen Betreuer

Nachdem der BFH das unter Aktenzeichen IV R 14/01 anhängige Revisionsverfahren (Vorinstanz Thüringisches Finanzgericht vom 27.09.2000 - IV 1485/98 -) mit Beschluss vom 02.08.2002 als unzulässig verworfen hatte, waren gem. § 363 Abs. 2 AO ruhende Einspruchsverfahren wieder aufzunehmen (vgl. Kurzinformation 079/02 vom 18.12.2002 - S 2248 A).

Zwischenzeitlich ist beim BFH unter Aktenzeichen IV R 26/036 (Vorinstanz FG Münster vom 09.04.2003 - 10 K 1732/01 -) erneut ein Verfahren zur Frage der Gewerblichkeit von Einkünften der Berufsbetreuer anhängig.

Soweit sich Steuerpflichtige im Rahmen ihrer Einsprüche auf dieses Verfahren berufen, sind die Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 AO ruhend zu stellen. Aussetzung der Vollziehung kann gewährt werden.

Die Kurzinformation 079/02 ist insoweit überholt.