OFD Koblenz - Verfügung vom 10.03.1999
S 3806 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 10.03.1999 (S 3806 A) - DRsp Nr. 2008/84164

OFD Koblenz, Verfügung vom 10.03.1999 - Aktenzeichen S 3806 A

DRsp Nr. 2008/84164

§ 7 ErbStG Schenkungsteuer im Fall einer nachträglich erhaltenen Zuwendung, die ihre Grundlage in einer Erbschaft hat, die während der DDR-Zeit ausgeschlagen wurde

Es wurde die Frage erörtert, ob eine nach dem Recht der ehemaligen DDR abgegebene Erklärung zur Erbausschlagung nach wie vor wirksam ist. Von deren Beantwortung hängt es im Einzelfall ab, ob ein später nach der Herstellung der Deutschen Einheit vom Erben gezahlter Ausgleich an einen ursprünglich Erbberechtigten, der seinerzeit die Erbschaft ausgeschlagen hatte, als freigebige Zuwendung zu besteuern ist.