Mit der Kurzinformation Nr. ST 3 2006K054 vom 22.06.2006 - St 31 4 wurden die Finanzämter angewiesen, auf Grund eines beabsichtigten Nichtanwendungserlasses (BStBl 2006 I S. 765) das BFH-Urteil vom 28.07.2004, Az.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein sah nun in einem Aussetzungsverfahren ernstliche Zweifel an der Nichtberücksichtigung einer solchen Rückstellung und ließ mit Beschluss vom 09.02.2007, Az.
Mittlerweile sind beim dortigen Finanzgericht zwei weitere Verfahren in gleicher Angelegenheit unter den Az.
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