Die bei der Vermögensverwaltung durch Banken anfallenden Transaktionsleistungen fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 UStG, sondern stellen unselbständige Nebenleistungen zur steuerpflichtigen Hauptleistung „Vermögensverwaltung” dar. Im Folgenden wird die Vermögensverwaltung erläutert und auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Transaktionsleitungen näher eingegangen:
Durch Vermögensverwaltungsverträge werden Banken von ihren Kunden beauftragt, das ihnen überlassene Vermögen im Rahmen von vorher vereinbarten Anlage-Richtlinien oder -Strategien zu verwalten. Diese Verträge beinhalten eine Vielzahl von Dienstleistungen wie z.B.
Managementleistungen:
Recherche und Auswahl der Vermögensanlage für den Kunden;
Analyse der Finanzmärkte und Aufstellung eines optimal strukturierten Portfolios;
Die Kunden treffen hierbei keine Einzelentscheidungen
Umsetzung der durch die Managementleistung gewonnenen Erkenntnisse:
Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Fondsanteilen, Finanzderivaten und ähnlicher Geldanlagen;
Führung eines Wertpapierdepots:
Erstellung von Kontoauszügen, Erträgnisaufstellungen sowie Steuerbescheinigungen;
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