Für Versicherungsunternehmen wurde erstmalig mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 eine Verpflichtung zur Ausstellung der Jahresbescheinigung nach §
Im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wird die Jahresbescheinigung nach §
Nach geltender Rechtslage müssten Versicherungsunternehmen somit nur für die Kalenderjahre 2007 und 2008 Jahresbescheinigungen einführen.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft bat angesichts des mit der Einführung verbundenen Aufwands und des geringen zeitlichen Anwendungsrahmens im Billigkeitswege auf die Erstellung der Jahresbescheinigung zu verzichten.
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