OFD Magdeburg - Verfügung vom 03.04.2000
S 2230 - 91 - St 217 V

OFD Magdeburg - Verfügung vom 03.04.2000 (S 2230 - 91 - St 217 V) - DRsp Nr. 2008/81281

OFD Magdeburg, Verfügung vom 03.04.2000 - Aktenzeichen S 2230 - 91 - St 217 V

DRsp Nr. 2008/81281

§ 13 EStG Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb

Zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb bei Saatzuchtbetrieben ist im Rahmen einer Betriebsprüfung folgendes Problem aufgetreten:

Die Steuerpflichtige, ein spezialisierter Saatzuchtbetrieb, betreibt in der Rechtsform einer GbR Züchtung, Vermehrung und Vertrieb von neuen Roggensorten. Im Ergebnis kommt es zur Anerkennung einer neu gezüchteten Sorte als zertifiziertes Saatgut und Eintragung von Urheberschutzrechten für den Saatzuchtbetrieb.

Die Züchtung neuer Sorten sowie die Erhaltungszüchtungen wurden ausschließlich auf eigenen Zuchtanbauflachen sowie durch eigene Mitarbeiter betrieben. Allerdings sind die dabei gewonnenen Mengen so geringfügig, dass eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung nicht möglich ist. Diese ist nur erreichbar, wenn das neue Saatgut in erheblichem Umfang vermehrt wird.

Die Vermehrung wird aus züchterischen Gründen (wegen des erforderlichen Fruchtfolgewechsels und mangels ausreichender Grund- und Bodenfläche) seit Jahren auserwählten landwirtschaftlichen Betrieben (Vermehrern) übertragen.