Seit 1.1.2005 sind weitere Reformen auf dem Arbeitsmarkt (Hartz IV-Gesetz) in Kraft getreten. Bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger erhalten ab diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld II (ALG II). Zum Zweck der Wiedereingliederung der ALG -II-Empfänger werden Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (die sog. 1-Euro-Jobs) für die Verrichtung dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten geschaffen.
Träger dieser Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung können z. B. sein: alle Kommunen, Kreise und sonstigen öffentlich-rechtlichen Träger (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts), kommunale Beschäftigungsgesellschaften, Träger der freien Wohlfahrtspflege oder sonstige geeignete Institutionen. Diese erhalten von Seiten der öffentlichen Hand verschiedene Zahlungen zur Förderung, Qualifizierung und Vermittlung der Teilnehmer an den Arbeitsgelegenheiten.
Die ALG -II-Empfänger, die an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung teilnehmen, werden nachfolgend als Zusatzjobber bezeichnet.
Es ist zu unterscheiden zwischen
Zahlungen an den Träger der Arbeitsgelegenheiten und
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