OFD Magdeburg - Verfügung vom 04.01.2000
G 1410 - 8 - St 232

OFD Magdeburg - Verfügung vom 04.01.2000 (G 1410 - 8 - St 232) - DRsp Nr. 2008/81930

OFD Magdeburg, Verfügung vom 04.01.2000 - Aktenzeichen G 1410 - 8 - St 232

DRsp Nr. 2008/81930

§ 3 GewStG Gewerbebesteuerung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und deren Nachfolgeunternehmen; Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 14a GewStG und Vortragsfähigkeit von Gewerbeverlusten aus Erhebungszeiträumen vor der Steuerbefreiung

Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG'en) und deren Rechtsnachfolger in der Rechtsform einer Genossenschaft sind gemäß § 3 Nr. 14 a GewStG auf Antrag in den Erhebungszeiträumen (EZ) 1991 bis 1993 von der Gewerbesteuer befreit. Für die EZ 1992 und 1993 ist dafür Voraussetzung, dass sich die Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschränkt (vgl. GewSt-Kartei zu § 3 GewStG Karte 1).

Mit Urteil vom 09.06.1999 (BStBl 1999 II S. 733) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Wechsel in der Steuerpflicht aufgrund einer persönlichen Steuerbefreiung (hier § 3 Nr. 14 a GewStG) nicht zum Wegfall des Gewerbesteuersubjektes führt. Gewerbeverluste aus vorangegangenen, nicht steuerbefreiten EZ sind deshalb nach Wiedereintritt in die Steuerpflicht abzugsfähig.