Unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und auf das BMF-Schreiben vom 11.09.2002 -
Wegen der Zulässigkeit der Rücklagenbildung wird auf das BMF-Schreiben vom 08.08.2005 - IV B 7 - S 2706 a - 4/05 (BStBl 2005 I S. 831), verwiesen in dem die in Rdnr. 23 des BMF-Schreibens vom 11.09.2002 (a. a. O.) aufgestellten Grundsätze konkretisiert werden. Die genannten Grundsätze gelten auch für Regiebetriebe.
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