OFD Magdeburg - Verfügung vom 10.11.1997 (S 0353) - DRsp Nr. 2008/83657
OFD Magdeburg, Verfügung vom 10.11.1997 - Aktenzeichen S 0353
DRsp Nr. 2008/83657
§ 175 AO Erlaß, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses
1. Rückwirkendes Ereignis
Der Erl., die Änderung oder die Aufhebung eines Steuerbescheides nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO setzt voraus, daß ein Ereignis eingetreten ist, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat.
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