Auf der Grundlage der Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von
Der BFH hat zwischenzeitlich mehrfach bestätigt, dass es sich bei einer solchen Umwandlung um eine übertragende, nicht um eine formwechselnde, handelt (vgl. z. B. Urteil vom 27.03.1996 -
Wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Umwandlungsvorschriften nach der PGHVO waren Verfassungsbeschwerden unter den Az.
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