Für den Nachweis von Zuwendungen, die bis zum 31. Dezember 2002 zur Linderung der Katastrophenfolgen auf ein hierfür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen eingezahlt werden, genügt als Nachweis die Vorlage des Bareinzahlungsbelegs oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (z. B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg).
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