Mit Vfg. v. 8. 4. 1997 hat die OFD Chemnitz zur Frage des Umfangs der Begünstigung des Erwerbs einer sanierten Eigentumswohnung Stellung genommen. Hierin wird die Auffassung vertreten, daß die Höhe der Eigenheimzulage von Art, Umfang und Wert der Sanierungsarbeiten abhängig ist. Entscheidend sei dabei, ob der Wert der auf die Eigentumswohnung entfallenden Sanierungsarbeiten den anteiligen Wert der Gebäudesubstanz übersteigt. Ist dies der Fall, soll der Fördergrundbetrag wie bei Neubauten 5 % der Anschaffungskosten (max. 5 000 DM) betragen.
Der Inhalt dieser Vfg. ist in den Medien veröffentlicht worden, so daß zahlreiche Anfragen zur Anwendung dieser Regelung in Sachsen-Anhalt eingingen.
Die von der OFD Chemnitz vertretene Rechstauffassung wird voraussichtlich auf einer Ende September stattfindenden Sondersitzung auf Bundesebene diskutiert werden.
Es wird daher gebeten, bis auf weiteres wie folgt zu verfahren:
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