Nach der VO des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 21. 6. 1988 (EWGVO Nr.: 1841/88) wurden Güterfernverkehrsgenehmigungen zum 1. 1. 1993 für den grenzüberschreitenden EG-Verkehr entkontingentiert, mit der Folge eines grundsätzlich unbeschränkten Marktzugangs. Zur Vorbereitung darauf wurde das EG-Kontingent ab 1. 1. 1988 jährlich um 40 v. H. aufgestockt.
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