Im Jahr 1996 ist durch das Bundeskabinett beschlossen worden, auch deutsche Polizeibeamte zur Aufstellung eines internationalen Polizeikontingents in Bosnien-Herzegowina zu entsenden.
Dienstverhältnis zu einem inländischen öffentlichen ArbG
Die Bundesländer ordnen ihre Polizeibeamten für die Dauer der Mission zum Grenzschutzpräsidium West ab. Angehörige der Bundespolizei (Bundesgrenzschutz) bleiben statusrechtlich Angehörige ihrer Dienststelle.
Das Bundesministerium des Innern verfügt die Zuweisung des deutschen Polizeikontingents (Bund-/Landesbeamte) zu den Vereinigten Nationen, wo es der UN-Polizeitruppe unterstellt wird.
Das Dienstverhältnis der Beamten zu ihrem inländischen öffentlichen ArbG bleibt daher bestehen.
Bezüge
Die eingesetzten Polizisten erhalten grundsätzlich folgende Zahlungen:
1. Das stpfl. inländische Grundgehalt.
2. Einen nach § 3 Nr. 64 Satz 1 EStG steuerfreien Auslandsverwendungszuschlag gemäß §
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