Der BFH hat mit Urteil vom 05.06.2002 -
Diese Entscheidung entspricht nicht der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom 07.02.1994 -
Die Frage, ob das Urteil vom 05.06.2002 Anwendung finden soll, ist noch nicht abschließend geklärt.
Von der Anwendung des Urteils bittet die OFD bis auf weiteres abzusehen.
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