OFD Magdeburg - Verfügung vom 14.01.2009
S 2252 - 114 - St 214

OFD Magdeburg - Verfügung vom 14.01.2009 (S 2252 - 114 - St 214) - DRsp Nr. 2009/80167

OFD Magdeburg, Verfügung vom 14.01.2009 - Aktenzeichen S 2252 - 114 - St 214

DRsp Nr. 2009/80167

Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Depotgebühren und andere im Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Jahreswechsel 2008/2009

Für Depotgebühren und andere im Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung regelmäßig wiederkehrende Leistungen (z. B. Kosten der Erträgnisaufstellung, Vermögensverwaltungsgebühren) ist die Vorschrift des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG anwendbar. Danach gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, als in diesem Kalenderjahr geleistet.