Ermittlungen zur steuerlichen Behandlung beruflich tätiger Betreuer in Sachsen-Anhalt haben ergeben, dass Berufsbetreuer sowohl mit Einkünften aus Gewerbebetrieb als auch mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit geführt werden.
Die Erörterung der Thematik auf Bund-Länder-Ebene steht derzeit noch aus. Die bisherige Rechtsentwicklung stellt sich wie folgt dar:
Mit Urteil vom 25. 08. 1999 (EFG 1999,
Das Thüringer FG ist jedoch in seinem Urteil vom 27. 09. 2000 (
Aufgrund dessen bitte ich bis auf weiteres wie folgt zu verfahren:
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