Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b bzw. §
Hierzu ist von Seiten der Finanzverwaltung darauf aufmerksam gemacht worden, dass in Einzelfällen offensichtlich unzutreffende Bescheinigungen für Bauvorhaben „auf der grünen Wiese” erteilt wurden. Mit diesem Erlass sollen daher für die Bescheinigungspraxis der Kommunen klarstellende Hinweise zur einheitlichen und zutreffenden bauplanungsrechtlichen Einordnung der betreffenden Vorhaben gegeben werden.
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