OFD Magdeburg - Verfügung vom 17.08.2000
S 2246 - 22 - St 214 V

OFD Magdeburg - Verfügung vom 17.08.2000 (S 2246 - 22 - St 214 V) - DRsp Nr. 2008/81276

OFD Magdeburg, Verfügung vom 17.08.2000 - Aktenzeichen S 2246 - 22 - St 214 V

DRsp Nr. 2008/81276

§ 18 EStG Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei ähnlichen Berufen; Heil- und Heilhilfsberufe

Bei der Frage der Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei ähnlichen Berufen ist Folgendes zu beachten:

In den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999 - 2 BvR 1264/90 - und vom 10. November 1999 - 2 BvR 1820/92 - hat das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Umsatzsteuerbefreiung für ähnliche heilberufliche Tätigkeiten gemäß § 4 Nr. 14 UStG Stellung genommen. Demnach verstößt es gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG, eine Umsatzsteuerbefreiung nur aufgrund einer fehlenden bzw. nicht ausreichenden berufsrechtlichen Regelung zu versagen. Die Verfahren wurden an den BFH zurückverwiesen.