OFD Magdeburg - Verfügung vom 17.08.2000
S 2246

OFD Magdeburg - Verfügung vom 17.08.2000 (S 2246) - DRsp Nr. 2008/84538

OFD Magdeburg, Verfügung vom 17.08.2000 - Aktenzeichen S 2246

DRsp Nr. 2008/84538

§ 18 EStG Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei ähnlichen Berufen; Heil- und Heilhilfsberufe

Bei der Frage der Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei ähnlichen Berufen ist Folgendes zu beachten:

In den Beschl. des Bundesverfassungsgerichts v. 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90 - und v. 10.11.1999 - 2 BvR 1820/92 - hat das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Umsatzsteuerbefreiung für ähnliche heilberufliche Tätigkeiten gem. § 4 Nr. 14 UStG Stellung genommen. Demnach verstößt es gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG, eine USt-Befreiung nur aufgrund einer fehlenden bzw. nicht ausreichenden berufsrechtlichen Regelung zu versagen. Die Verfahren wurden an den BFH zurückverwiesen.