Die ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen ist auf der Sitzung ESt VIII/03 erneut erörtert worden.
Als Ergebnis wird in Abänderung der Regelung des BMF-Schreibens vom 27.05.2003 (KSt-Kartei § 8 Karte 1.18) folgende Auffassung vertreten:
Die Übergangsregelung zur steuerlichen Behandlung der Baukostenzuschüsse ist bei Energieversorgungsunternehmen auch dann anzuwenden, wenn die Zuschusszahlungen nicht durch Energieabnehmer, sondern von Betreibern von Windkraftanlagen (Energielieferanten) erfolgen.
Als Versorgungsunternehmen im o. g. Sinne sind insbesondere Strom-, Wasser-, Fernwärme- und Gasversorger anzusehen.
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