Unter dem Begriff „Ackerquote” sind Flächenzahlungen zu verstehen, die landwirtschaftliche Erzeuger für stillgelegte oder mit bestimmten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen bestellte Flächen beantragen können.
Gegenstand dieses Erlasses sind ausschließlich die Prämienberechtigungen nach der Verordnung über eine Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen vom 6.1.2000 (Flächenzahlungs-Verordnung, BGBl 2000 I S.
Die Flächenzahlungs-Verordnung ist mit Wirkung vom 11.1.2000 in Kraft getreten und am 9.4.2004 im Zuge der grundlegenden Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) zum 9.12.2004 aufgehoben worden (BGBl 2004 I S.
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