Zur Erläuterung der Rz. 14 des BMF-Schreibens weist die OFD auf Folgendes hin:
Die neuen Richttafeln 2005 G sind als Generationstafeln nach einer neuen Methodik aufgestellt worden. Im Gegensatz zu den bisher für steuerliche Bewertungen maßgeblichen Periodentafeln, bei denen die Sterblichkeit und damit die Lebenserwartung ausschließlich vom Alter und dem Geschlecht des Begünstigten abhingen, ist bei den Generationstafeln für die Sterblichkeit nicht nur das Alter, sondern auch der Geburtsjahrgang maßgeblich. Damit kann die Steigerung der Lebenserwartung sachgerechter in der Bewertung berücksichtigt werden.
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