OFD Magdeburg - Verfügung vom 27.09.2000
S 2171 a

OFD Magdeburg - Verfügung vom 27.09.2000 (S 2171 a) - DRsp Nr. 2008/80563

OFD Magdeburg, Verfügung vom 27.09.2000 - Aktenzeichen S 2171 a

DRsp Nr. 2008/80563

Anwendung der R 157 Abs. 4 EStR (anschaffungsnaher Herstellungsaufwand) in bestimmten Fällen der Übertragung von Grundstücken durch die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) unter Auflagen

Die BvS veräußerte im Rahmen der in den neuen Bundesländern durchzuführenden Privatisierungen Grundstücke zu erheblich unter den Verkehrswerten der Immobilien liegenden Kaufpreisen. Im Gegenzug mussten die Unternehmen verschiedene Verpflichtungen eingehen, die sich überwiegend wie folgt zusammenfassen lassen:

- Verpflichtung zur Übernahme von Arbeitskräften und eine dazugehörige Regelung der Mindest-Beschäftigungsdauer dieser Arbeitskräfte

- Investitionsverpflichtungen

- Festlegung von Vertragsstrafen (Pönalisierung), wenn die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

Die im Zusammenhang mit den nachfolgend an den Gebäuden durchgeführten Baumaßnahmen entstandenen Aufwendungen behandelten viele Unternehmen steuerrechtlich als sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand.

Im Rahmen von Betriebsprüfungen bei verschiedenen Unternehmen hat ein Finanzamt diese Aufwendungen als Herstellungskosten angesehen und aktivierte sie dementsprechend.