Hinsichtlich der Frage, wie Mietverträge steuerlich zu behandeln sind, bei denen ein häusliches Arbeitszimmer Gegenstand eines Mietvertrags zwischen AN und ArbG ist, ist folgendes zu beachten:
Um die Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu vermeiden, gehen AN vermehrt dazu über, ihr häusliches Arbeitszimmer an den ArbG zu vermieten, der seinerseits das Arbeitszimmer wiederum dem AN überläßt.
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