Bezüge, die den Hinterbliebenen eines verstorbenen Gesellschafters einer PersGes aufgrund eines Gesellschaftsvertrages zustehen, unterliegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der ErbSt.
Der BFH hatte im Urt. v. 13. 12. 1989 (
Die gegen dieses BFH-Urt. eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschl. v. 5. 5. 1994 (
Soweit aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden die Entscheidung vergleichbarer Fälle zurückgestellt worden sein sollte, sind die bisher ruhenden Verfahren fortzusetzen und abzuschließen.
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